KOSTENFREIER TEST NACH DER TESTVERORDNUNG DES BUNDES (TESTV)
Mit Inkrafttreten der aktuellsten Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 zum 08.03.2021 besteht neben bestimmten Personenkreisen für jede Person, die den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat die Möglichkeit, sich in unserem Testcenter in Abhängigkeit der verfügbaren Testkapazitäten kostenfrei testen zu lassen. Wenn Sie zu dem berechtigten Personenkreis zählen, können Sie zum Abschluss der Terminvereinbarung diese kostenfreie Option wählen.
Der kostenfreie Test auf Basis der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes ist, in Abhängigkeit der Testkapazitäten, verfügbar für:
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Bürgertestung für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
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Mitarbeiter von nichtärztlichen Praxen oder Einrichtungen wie z.B. Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie o.Ä. (Testung wöchentlich möglich).
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Kontaktpersonen mit Erstkontakt nach Aufforderung durch das Gesundheitsamt.
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Personen, die über die Corona-Warn-App eine Warnmeldung "Erhöhtes Risiko" erhalten haben.
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Schüler mit Schulkontakt zu positiv getesteten Schülern, sog. "Clusterschüler"
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Haushaltsangehörige von SARS-CoV-2-Infizierten.